AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kunden bei Buchungen von Leistungen der YAAS
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Leistungen der YAAS, insbesondere die mietweise Überlassung von Booten, anderen YAAS-eigenen Equipement sowie für alle damit zusammenhängenden Kurse, Events und Incentiveveranstaltungen der YAAS.
2. Die Weitergabe der Leistungen an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der YAAS, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abgedungen wird, soweit der Veranstalter nicht Verbraucher ist.
3. Geschäftsbedingungen des Veranstalters finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss, -partner, Haftung, Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Antragannahme (Bestätigung) der YAAS zustande; sie ist Vertragspartner.
2. Ist der Kunde / Besteller nicht der Veranstalter selbst bzw. wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet dieser zusammen mit dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern der YAAS eine entsprechende Erklärung des Veranstalters vorliegt.
3. Die YAAS haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die YAAS die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der YAAS beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der YAAS beruhen. Einer Pflichtverletzung der YAAS steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der YAAS auftreten, wird die YAAS bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, die YAAS rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außer-gewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
4. Alle Ansprüche gegen die YAAS verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der YAAS beruhen.
5. Bei sonstigen Schäden ist die Haftung der YAAS darüber hinaus für jeden Schadensfall im Einzelnen und alle Schadensfälle aus und im Zusammenhang mit den vertraglichen Leistungen begrenzt. Die Haftungsbegrenzung und –Ausschlüsse gelten nicht, falls die sonstigen Schäden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der YAAS, seiner gesetzlichen Vertreter oder Leitenden Angestellten beruhen.
6. Für eingebrachte Sachen haftet die YAAS dem Vertragspartner nach den gesetzlichen Bestimmungen.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Die YAAS ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und zugesagten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen vereinbarten Preise der YAAS zu zahlen.
Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen der YAAS an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechteverwertungsgesellschaften.
Darüber hinaus haftet der bei Gruppen der Vertragspartner für die Bezahlung sämtlicher von den Veranstaltungsteilnehmern bestellter Leistungen und deren Kosten. Dies gilt auch dann, wenn Gäste als „Selbstzahler“ eingebucht wurden.
3. Die vereinbarten Preise weisen die gesetzliche Mehrwertsteuer klar aus. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungstag vier Monate und erhöht sich der von der YAAS allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% erhöht werden.
4. Rechnungen der YAAS ohne Fälligkeitsdatum sind binnen einer Woche ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die YAAS ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die
YAAS berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der YAAS bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
5. Die YAAS ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
6. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der YAAS aufrechnen oder mindern.
7. Bei Onlinebuchung ist der Gesamtbetrag per Paypal oder Kreditkarte bei Buchung zu zahlen.
IV. Änderung / teilweise Rückgabe von Leistungen bei Gruppenveranstaltungen
1. Die YAAS gewährt dem Kunden die Möglichkeit, binnen der nachfolgenden Fristen die von ihm reservierte Teilnehmeranzahl zu minimieren, ohne dass hierfür Schadenersatz oder Stornokosten berechnet werden.
• bis 42 Tage vor Event: max. 15% des reservierten Teilnehmeranzahl
• bis 21 Tage vor Event: max. 10 % des reservierten Teilnehmeranzahl
• bis 14 Tage vor Event: max. 7,5% des reservierten Teilnehmeranzahl
• unter 14 Tage vor Anreise: max. 5 % des reservierten Teilnehmeranzahl,
Der Kunde kann nur einmal pro Reservierung von der Rückgabemöglichkeit Gebrauch machen. Sofern der Kunde ein höheres Kontingent als das zum oben betreffenden Zeitpunkt genannte zurückgibt, ist die YAAS berechtigt, die über den genannten Prozentsatz hinausgehende stornierte Leistung in Rechnung zu stellen.
V. Abbestellungen / Stornierungen oder Nichtinanspruchnahme von bestellen und/oder gebuchten Leistungen der YAAS
1. Für die vollständige Abbestellung / Stornierung eines bzw. einer Leistung (Veranstaltung, Event, Incentive, Miete eines Bootes oder Objektes, Kurses) gelten folgende Rücktrittspauschalen:
• bis 42 Tage davor werden 30% des Vertragswertes berechnet,
• bis 21 Tage davor werden 40% des Vertragswertes berechnet,
• bis 14 Tage davor werden 70% des Vertragswertes berechnet,
• bis 1 Tag davor werden 90% des Vertragswertes berechnet,
• am Tag der Leistungserbringung werden 100% des Vertragswertes berechnet.
Weitergehende Ansprüche der YAAS sind ausgeschlossen. Bei Onlinebuchungen und Vorausbezahlungen per Kreditkarte oder Paypal ist die Gebühr, die durch Paypal oder Kreditkarteninstitut erhoben wird, nicht von der YAAS an den Kunden zurückerstattbar.
VI. Leistungsdauer
1. Der Vertragspartner erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Bootsnummern, es sei denn, die YAAS hat die Bereitstellung bestimmter Boote schriftlich bestätigt.
2. Gebuchtes Equipment steht dem Vertragspartner zum vereinbarten Zeitraum zur Verfügung. Er hat keinen Anspruch auf frühere oder spätere Bereitstellung, es sei denn, er hat dies mit der YAAS schriftlich vereinbart. Das gebuchte Mietmaterial wird bei Onlinebezahlung nur für die gebuchte Mietzeit zur Verfügung gestellt.
VII. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
1. Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit der YAAS geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der YAAS. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarten Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
2. Sofern zwischen der YAAS und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der YAAS auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Veranstalters erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der YAAS ausübt.
VIII. Rücktritt der YAAS
1. Wird einer vereinbarten oder oben gemäßen Klausel III Nr. 5 verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist die YAAS nach erfolgloser Nachfristsetzung ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
2. Ferner ist die YAAS berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls
• höhere Gewalt oder andere von der YAAS nicht zu vertretende Umstände die Leistungserbringung unmöglich machen;
• Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. des Veranstalters oder Zwecks, gebucht werden;
• die YAAS begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass der Kunde den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der YAAS in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der YAAS zuzurechnen ist;
ein Verstoß gegen Klausel I Nr. 2 vorliegt.
der Vertragspartner über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;
ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vertragspartners eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.
3. Bei berechtigtem Rücktritt der YAAS entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz.
IX. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Leistungszeit
1. Verschieben sich die gebuchten Anfangs- oder Schlusszeiten der Leistung und stimmt die YAAS diesen Abweichungen zu, so kann die YAAS die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, die YAAS trifft ein Verschulden.
2. Bei Leistungen, die über 24:00 Uhr hinausgehen, kann die YAAS, falls nicht anders vereinbart, von diesem Zeitpunkt an den Personalaufwand aufgrund Einzelnachweises abrechnen. Ferner kann die YAAS aufgrund Einzelnachweises Fahrtkosten der Mitarbeiter weiterberechnen, wenn diese nach Betriebsschluss der öffentlichen Verkehrsmittel den Heimweg antreten müssen.
X. Mitbringen von Speisen und Getränken bei Gruppenevents
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit der YAAS. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
XI. Technische Einrichtungen und Anschlüsse / Abwicklung von Gruppen-Veranstaltungen
1. Soweit die YAAS für den Veranstalter auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt die YAAS von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes der YAAS bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der YAAS gehen zu Lasten des Veranstalters, soweit die YAAS diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf die YAAS pauschal erfassen und berechnen.
5. Störungen an von der YAAS zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit die YAAS diese Störungen nicht zu vertreten hat.
6. Der Vertragspartner hat die im Rahmen selbst arrangierter Musikdarbietung und Beschallung erforderlichen Formalitäten und Abrechnungen eigenverantwortlich mit den zuständigen Institutionen (z.B. GEMA) abzuwickeln.
7. Der Vertragspartner darf Namen und Markenzeichen der YAAS im Rahmen der Bewerbung seiner Veranstaltung nur nach vorheriger Abstimmung mit der YAAS nutzen.
XII. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Räumlichkeiten oder Booten der YAAS. Die YAAS übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der YAAS. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
2. Mitgebrachtes Dekorations- oder Branding-Material hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist die YAAS berechtigt. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist die YAAS berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Veranstalters zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit der YAAS abzustimmen.
3. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Leistung Inanspruchnahme unverzüglich vom Kunden zu entfernen. Unterlässt er das trotz Mahnung, darf die YAAS die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände in der YAAS, kann die YAAS für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
4. Verpackungsmaterial (Kartonagen, Kisten, Kunststoff etc.), das in Zusammenhang mit der Leistungserbringung durch den Kunden oder Dritte anfällt, muss vor oder danach vom Vertragspartner entsorgt werden. Sollte der Vertragspartner Verpackungsmaterial in der YAAS zurücklassen, ist die YAAS zur Entsorgung auf Kosten des Vertragspartners berechtigt.
XIII. Haftung des Kunden für Schäden
1. Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäude, Booten, Mietgegenständen oder Inventar der YAAS, die durch ihn, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder verursacht werden.
2. Die YAAS kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
XIV. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen der Kundenbuchung oder dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der YAAS.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der YAAS. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der YAAS.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Leistungen in der YAAS unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften
XV. Vertragnotizen
Der Kunde ist bei Gruppenveranstaltungen verpflichtet, eine Vorauszahlung für die gebuchte Leistung bzw. Veranstaltung unter Angabe des Verwendungszweckes bis zum vertraglich angegebenen Termin vor Event auf das unten angegebene Konto zu leisten.
Sollten Sie die vereinbarte Vorauszahlung weder innerhalb der vorgenannten Frist, noch innerhalb einer nach Fristablauf zu setzenden Nachfrist von 07 Kalendertagen, dem unten angegebenen Konto gutgeschrieben sein, ist die YAAS berechtigt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass die Ablehnung der Vertragserfüllung zuvor noch einmal angedroht werden muss.
Bankverbindung:
Kreditinstitut: Sparkasse Oder Spree
Bankleitzahl: 170 550 50
Kontonummer: 3000 107 567
Empfänger: YAAS, Axel Schmidt
Rechnungslegung
Alle vor Ort anfallenden Kosten bei Events werden dem Veranstalter nach Veranstaltungsende per Mail und Post in Rechnung gestellt. Der Veranstalter verpflichtet sich, alle nach Abreise der Teilnehmer offen gebliebenen Posten auf die Gesamtrechnung zu übernehmen und selbstständig den Teilnehmern in Rechnung zustellen.